Räumlichkeiten, in denen gewerbliche Sexarbeit angeboten wird, müssen einerseits zonenkonform sein und andererseits in der Regel für Sexarbeit bei den entsprechenden Behörden angemeldet sein.
Was bedeutet die Zonenkonformität?
In der Schweiz ist jede Liegenschaft bzw. jede Landparzelle einer bestimmten Zone zugewiesen. In den Zonenvorschriften kann man nachlesen, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Das Sexgewerbe ist oft – wenn überhaupt – nur in Gewerbe- oder Industriezonen erlaubt. Das bedeutet, dass ein Sexgewerbe in einem Wohnquartier grundsätzlich nicht zonenkonform ist und die Behörden bei gemeldeten Verdachtsmomenten aktiv werden müssten.
Fall „Hägendorf“
In einem Wohnquartier neben dem Bahnhof in Hägendorf wurde gemäss Medienberichten, die sich unter anderem auf einschlägige Foren berufen, einem nicht bewilligten Sexgewerbe nachgegangen. Dabei wurde eine Mietwohnung zu einem Bordell umfunktioniert. Die Mieterschaften der anderen Wohnungen wurden trotz verschiedener Klagen offenbar mit dem nicht erwünschten Sexgewerbe im Stich gelassen. Das muss nicht sein. Es gibt etliche Möglichkeiten, dem Treiben ein Ende zu bereiten.
Hausverwaltung
Besonders einfach ist es, wenn das unbewilligte Etablissement in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses betrieben wird, in dem man ebenfalls wohnt. Normalerweise reicht ein Anruf bei der Verwaltung. Denn, absolut keine seriöse Immobilienverwaltung duldet in ihren Mietobjekten eine nicht bewilligte Umnutzung ihrer Wohnungen. Wenn ein Anruf nicht genügt, kann man per Einschreibebrief einen Mangel an der Mietsache reklamieren. Behebt die Immobilienverwaltung den Mangel nicht innert notwendiger Frist, ist die Schlichtungsstelle die nächste Adresse. Dort kann man ebenfalls den Mietzins hinterlegen bis eine Lösung gefunden ist. Und eine Mietzinsreduktion dürfte auf sicher sein wenn die Verwaltung nicht umgehend reagiert.
Polizeimeldung
Bei Hinweisen auf ein illegales Bordell ist ein Anruf bei der Polizei immer angebracht. Es ist keine Seltenheit, dass bei einer Kontrolle vor Ort gleich weitere Probleme aufgedeckt werden. Das kann auch nur sein, dass eine früher einmal nicht bezahlte Busse gleich eingezogen werden kann. So oder so kann die Polizei die Personalien der anwesenden Personen aufnehmen und kontrollieren. Zudem, besonders Freier scheuen Polizeikontrollen in der Regel wie der Teufel das Weihwasser.
Behördenmeldung
Für ein nicht zonenkonformes Bordell interessieren sich auch die Baubehörden im Ort. Die zuständige Bauverwaltung muss derartigen Meldungen umgehend nachgehen. Vor allem wenn sie explizit darauf hinweisen, dass das Gewerbe nicht zonenkonform ist und sie die sofortige Schliessung fordern. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, die Exekutive, also die politisch verantwortlichen Personen über den Sachverhalt zu informieren. Ein klärendes Gespräch mit dem Gemeindepräsidium und den zuständigen Gemeinderäten hilft.
Medienmitteilung
In der heutigen Zeit lechzen Medien nach News. Wenn sie also gesicherte Informationen sowie Bilder und Texte liefern können sind sie im Vorteil. Journalisten, welche wie in Hägendorf potentielle Freier direkt auf ihre Besuche ansprechen und Medienberichte, vergraulen in der Regel einen grossen Teil der Kundschaft. Die meisten Freier sind lichtscheu.
Achtung Videoüberwachung
Drucker und Laminiergerät genügen, um rund um das Bordell «Achtung Videoüberwachung» zu deklarieren. Selbst wenn keine Videoüberwachung besteht. Die Massnahme mag vielleicht grenzwertig sein, aber es wurden bereits legale Bordelle geschlossen weil sich Nachbarn sehr offensiv mit Kameras in Position brachten. Im Gegensatz zu Einbrechern, lassen sich Freier von ihrem Tun viel einfacher abhalten.
Videoüberwachung
Sie besitzen Videokameras? Nutzen sie ihre Geräte für eine legale Überwachung. Sprechen sie sich mit ihren Nachbarn und der Eigentümerschaft ab, inwiefern sie Kameras installieren dürfen. Wenn ihrem Ansinnen nicht entsprochen wird, können sie sich mit der Fotokamera immer noch auf die Suche nach geeigneten Sujets begeben. Geeignete Sujets sind der beispielsweise Blumen, der Mond, in der Nacht herumstreichende Igel und Katzen – Pech, wenn da ein Freier vor die Linse läuft …
Selbst über legale Sexarbeit lässt sich in der Regel vortrefflich streiten. Im Gegensatz zu einem illegalen Bordell ist legale Sexarbeit aber immer zonenkonform, von den entsprechenden Amtsstellen bewilligt und können von diesen zu jederzeit kontrolliert werden. Illegales Sexgewerbe muss nicht zu Lasten des eigenen Komforts geduldet werden.
Quelle: Christian Riesen
Bildquelle: © Christian Riesen
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