Ungerechtfertigte Rechnungen von sogenannten Registerhaien.
Wer eine Firma neu gründet, erhält umgehend Rechnungen von sogenannten Registerhaien. Auf den ersten Blick meint man, dass diese zu bezahlen seien. Es handelt sich aber um Betrug!
Betrug! Registerhaie zocken Neugründer ab
Wer eine Firma neu gründet, erhält umgehend Rechnungen von sogenannten Registerhaien. Die Adress- und Firmendaten der Neugründungen entnehmen sie aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Auf den ersten Blick meint man, dass die Rechnungen zu bezahlen seien. Es handelt sich aber um Betrug! Trotz Gesetzesanpassungen und der neuesten öffentlichkeitswirksamen Verurteilung eines Registerhais werden Rechnungen munter weitergeschickt. Das Amtsgericht Olten-Gösgen schickte im Sommer 2024 einen Registerhai für sieben Jahre ins Gefängnis. Damit sprach das Gericht eine härtere Strafe aus, als die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte.
Handelsregisterämter warnen
Selbst Handelsregisterämter sehen sich in der Verpflichtung, vor den dubiosen Rechnungen zu warnen. So schreibt zum Beispiel das Handelsregisteramt des Kantons Solothurn: «Wir machen darauf aufmerksam, dass solche Angebote mit der Amtstätigkeit des Handelsregisters nichts zu tun haben und zur Zahlung solcher «Eintragungskosten» keine Verpflichtung besteht.» Das Problem besteht bereits seit Jahrzehnten. Trotz aller Warnungen und politischen Vorstössen hat sich das Problem nicht entschärft. Dazu beitragen könnte durchaus auch die Zahlungsmöglichkeit mittels QR-Code. Der Zahlungsempfänger muss nicht mehr mühsam abgetippt werden, sondern kann mittels Scan einfach und schnell erfasst und bezahlt werden. Dadurch dürften die Chancen steigen, dass ein Rechnungsempfänger sich zwar kurz über die Rechnung wundert oder sogar ärgert aber dennoch rasch bezahlt. Schliesslich ist man sich ja gewohnt für jeden Blödsinn bezahlen zu müssen.
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Dabei ist die rechtliche Lage absolut klar. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hält folgendes fest:
Dabei ist die rechtliche Lage absolut klar. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hält folgendes fest:
- die Entgeltlichkeit und den privaten Charakter des Angebots,
- die Laufzeit des Vertrags,
- Gesamtpreis entsprechend der Laufzeit, und
- die geografische Verbreitung, die Form, die Mindestauflage und den spätesten Zeitpunkt der Publikation.
Unlauter handelt insbesondere, wer für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art oder für Anzeigenaufträge Rechnungen verschickt, ohne vorgängig einen entsprechenden Auftrag erhalten zu haben.
Meldeadresse:
fair-business@seco.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
- SBS SWISS
- SFHR
- Markenregistrierungsdienst Schweiz
- EHRA ADONIS Schweiz
- HRA CHE STVA
- SEO Schweiz GmbH
- Handelsregisteramt der Schweiz
- Register für Wirtschaftsinformationen
- Schweizer Zentralregister der Unternehmens-Indtifikationsnummern
- CHUID-Register
- GHI Register und Publikationen AG
- IFW – Institut für Wirtschaftsinformationen Ltd.
- etc.
Quelle: Christian Riesen
Bildquelle: © Christian Riesen
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