NEWSPHANT Magazin – Energiegesetz Kanton Solothurn – eine Katastrophe

Rémy Wyssmann erklärt, weshalb das neue Energiegesetz abzulehnen ist. 

Im Kanton Solothurn steht das neue Energiegesetz vor der Abstimmung. Nationalrat Rémy Wyssmann hat das Referendum initiiert. Der Zeitpunkt ist spannend. Einerseits gibt es nach einer Reihe von Krisen noch nie so viele Konkurse. Und die SP will ihren Mindestlohn durchboxen.

Christian Riesen

Mit dem Slogan: «Hohe Kosten. Tiefe Löhne. Nicht mit uns.» müsste die SP bezüglich der Kosten gegen das Energiegesetz votieren. Tut sie aber nicht. Die SP ist für höhere Kosten, ausgelöst durch das Energiegesetz und schraubt die Kosten mit der Mindestlohninitiative noch höher. Um Ursache und Wirkung zu verstehen, muss man nicht Raketenwissenschaft studiert haben. Aber das Energiegesetz für sich ist bereits eine Katastrophe.

Die «Organisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz» listet auf ihrer Website die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte auf. Auf den ersten Blick müsste man grundsätzlich überall zustimmen. Erst auf den zweiten Blick offenbaren sich die unzähligen Mängel. Beispielsweise die CO2 Grenzwerte beim Heizungsersatz: Für Bestandesliegenschaften in Altstadtgebieten bedeutet das schon nur aus Platzgründen die Pflicht zum teuren Anschluss an ein Fernwärmenetz, sofern dies denn vorhanden ist. Eine Wärmepumpe ist kaum möglich. Die PV-Pflicht bei Neubauten verteuert einerseits das Bauen und bleibt grundsätzlich auch in einem Schattenloch oder Nebelgebiet Pflicht.

Bei einer Globalstrahlung von unter 700 kWh/m2 entfällt die PV-Pflicht. Die Beweispflicht wie auch die Kosten trägt der Gesuchsteller. Für den wirtschaftlichen Betrieb einer PV-Anlage definierte die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) 2023 in ihrem Schlussbericht «Photovoltaik-Potential auf Infrastrukturbauten und bei weiteren sehr grossen Anlagen im Kanton Zürich» eine Minimum-Globalstrahlung von 1000 kWh/m2. Das Energiegesetz Kanton Solothurn setzt also selbst auf PV-Pflicht, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Im Zusammenhang mit der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist dieses Gesetz eine wahre Katastrophe für die Steuerzahlenden. Wangen b. Olten hat bereits 2021 auf kommunaler Ebene eine Energiestrategie mit dem dazugehörigen Reglement für die gemeindeeigenen Liegenschaften verabschiedet.

Die SVP-Ortspartei war dagegen. Ein Heizungsersatz durch eine Ölheizung ist seither nicht mehr gestattet. Dumm nur, dass kurz darauf eine defekte Ölheizung ersetzt werden musste. Eine Wärmepumpe erwies sich weder als finanzierbar noch in der kurzen Zeit als beschaffbar. Deshalb missachtete der Gemeinderat das eigene Reglement und ersetzte die Ölheizung durch eine Ölheizung.

Neubauten sollen in Zukunft gemäss Gesetz mit einer minimalen Grundinstallation für eine Lademöglichkeit von Elektrofahrzeugen ausgestattet sein. Die Befürworter sprechen von Leerrohren. Leerrohre transportieren jedoch keinen Strom, weshalb die Argumentation aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar ist. Weiter machen reine Leerrohre keinen Sinn, da bei einer vernünftigen Planung Kabel-Querschnitt, Standort, eventuelle Datenanbindung usw. abgeklärt werden muss. Bei der Planung ist zudem zu berücksichtigen, dass sich Niederspannungsverordnung und Brandschutz laufend verschärfen. Dagegen ist das Gesetz eindeutig beim Ersatz von Elektroheizungen bis Ende 2030. Noch im Jahr 1994 galten Elektroheizungen als umweltfreundlich. 2014 waren im Kanton Solothurn noch 5000 Elektroheizungen in Betrieb. Mittlerweile dürften es deutlich weniger sein. Das Energiegesetz wird vor allem ältere Menschen aus ihren Häusern jagen, da für sie ein Heizungsersatz nicht finanzierbar ist. Sie verlieren ihr Haus wegen dem neuen Energiegesetz.

Wer auch immer dieses Energiegesetz zusammengeschustert hat: Technikaffinität, Technikoffenheit und Wissen bezüglich Business Continuity und Sicherheit dürften nicht zu den Stärken gehören. Im Artikel 22 werden brennstoffbetriebene Elektrizitätserzeugungsanlagen faktisch verboten. Es ist nachvollziehbar, dass damit in erster Linie fossile Brennstoffe gemeint sind. In Krisenzeiten sollte man jedoch ein bisschen weitsichtiger agieren. Auch Holz ist ein Brennstoff. Einerseits können technische Entwicklungen jederzeit neue Errungenschaften hervorbringen. Andererseits kann es durchaus sein, dass Elektrizitätserzeugungsanlagen zur Notstromerzeugung entgegen dem Gesetz aus diversen Gründen mehr als 50 Stunden pro Jahr betrieben werden müssen.

Bauvorhaben können noch so komplex oder umstritten sein – sie werden auf Gemeindeebene behandelt. Im neuen Energiegesetz gibt es diesbezüglich eine Änderung: « … im Richtplan festgehaltenen Eignungsgebieten ist bei Wind- und Solaranlagen die zuständige kantonale Behörde die Planungs- beziehungsweise Baubewilligungsbehörde …» Die Gemeinden haben wie bei Bauprojekten von Post, Bahn und Militär nichts mehr zu vermelden. Indem der Kanton die Entscheidungshoheit an sich reisst, verliert er Vertrauen bei der Bevölkerung, denn: «Die in Solothurn machen sowieso was sie wollen.» Da nützt auch nichts, dass die Meinung des Gemeinderats oder des Gemeindepräsidenten zwingend berücksichtigt werden muss. Das Volk hat nichts zu sagen.

Fazit: Das Energiegesetz ist handwerklich schlecht gemacht und damit ein nicht einschätzbares Risiko für Kantone, Gemeinden, Firmen und Privatpersonen. Bezahlen werden es bei Annahme alle mit ihren Steuern. Zu den versprochenen Anreizen sagt das Energiegesetz: «Auf Förderbeiträge nach diesem Gesetz besteht kein Rechtsanspruch.» Auf Rechtssicherheit vertrauen kann niemand. Es ist zu hoffen, dass die Stimmbevölkerung das Gesetz zurück zum Absender schickt.

NEWSPHANT Magazin – 9. Februar 2025: Energiegesetz Ja oder Nein?
9. Februar 2025: Energiegesetz Ja oder Nein?

Quelle: Christian Riesen
Bildquelle: © Christian Riesen

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