Winterthur: Sechs Jugendliche nach Angriff verhaftet

Die Kantonspolizei Zürich hat aufgrund von Hinweisen bezüglich eines Angriffs auf einen Mann nach intensiven Ermittlungen insgesamt sechs jugendliche Tatverdächtige ermittelt und verhaftet. Sie wurden der Jugendanwaltschaft zugeführt und in Untersuchungshaft versetzt.

Hinweise erreichten im Mai 2025 die Kantonspolizei, dass am Samstag (30.11.2024) unbekannte Personen einen damals 22-jährigen Schweizer zu einem vermeintlichen Treffen mit einem angeblich minderjährigen Mädchen nach Winterthur gelockt hatten. Vor Ort wurde der Mann mit Schlägen und Fusstritten gegen den Körper und Kopf attackiert, gefilmt, erniedrigt und schliesslich verletzt liegen gelassen.

Die intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Jugendanwaltschaft Winterthur führten zur Identifizierung von sechs Schweizer jugendlichen Tatverdächtigen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Die sechs Tatverdächtigen konnten verhaftet und den zuständigen Jugendanwaltschaften zugeführt werden. Sie stehen im dringenden Tatverdacht, sich am Angriff auf den 22-jährigen Schweizer in Winterthur beteiligt zu haben.

Bereits Mitte Februar 2025 und Anfang April 2025 war es dank intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich zusammen mit der Jugendanwaltschaft Winterthur und der Zürcher Staatsanwaltschaft gelungen, mehrere Gewaltdelikte im Raum Winterthur zu klären. Auch damals führten die Ermittlungen zur Identifizierung und Verhaftung von mehreren Tatverdächtigten (siehe Medienmitteilung vom 10.2.2025 und 9.4.2025). Die insgesamt sieben Jugendlichen und jungen Männer sind zwischen 16 und 19 Jahre alt und stammen aus der Schweiz, Italien, Libanon und Pakistan.

Ziel der Täter war es, die späteren Opfer in eine Falle zu locken, um dann Gewalttaten zu begehen und sich an ihnen zu bereichern. Dafür suchten sie sich Personen, die aus Scham oder Angst vor Strafverfolgung wohl nicht zur Polizei gehen würden. Die aktuellen Erkenntnisse zeigen, dass die Täter daher online bewusst Kontakt zu Personen aufnahmen, denen sie pädophile Neigungen unterstellen.

Die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Zürich gehen konsequent gegen solche Verbrechen vor. Gewalttaten sind auch unter dem Deckmantel vermeintlicher Selbstjustiz – die Jugendlichen verstehen sich mutmasslich als selbsternannte «Pädohunter» – strafbar und gefährlich. Die Täter behindern möglicherwiese die Ermittlungsarbeit der Polizei. Das Verfolgen und Ahnden von Straftaten ist und bleibt Sache der zuständigen Behörden.

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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