Bern, 23.05.2025 — Im Juni 2024 führten mehrere heftige Gewitter in verschiedenen Regionen der Schweiz zu Hochwasser, Überschwemmungen und Rutschungen. Besonders stark betroffen waren die Kantone Tessin, Wallis und Graubünden. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 eine Aussprache geführt über Möglichkeiten für zusätzliche finanzielle Unterstützung der drei besonders betroffenen Kantone. Er hat das UVEK beauftragt, eine Sonderbotschaft für eine ausserordentliche Bundeshilfe zuhanden des Parlaments auszuarbeiten. Eine Vernehmlassung ist für Herbst 2025 vorgesehen.
Die Unwetter Ende Juni 2024 forderten schweizweit zehn Todesopfer; drei Personen werden weiterhin vermisst. Die Folgen für die betroffenen Regionen sind gravierend: Gebäude und Strassen wurden überflutet, eine Brücke stürzte ein und schnitt das obere Maggiatal ab. Stromverbindungen und Abwasserleitungen wurden zerstört. Im Misox brach die Autobahn A13 ein.
Zusatzkredite im September 2024
Der Bundesrat handelte rasch und verabschiedete im September 2024 zuhanden des Parlaments Zusatzkredite zu den Verpflichtungskrediten im Umfang von insgesamt 56,5 Millionen Franken. Diese dienen der Finanzierung von Sofortmassnahmen und der Wiederinstandstellungen von Schutzbauten gemäss Wasserbau- und Waldgesetz. Grundlage für den Entscheid war eine Bedarfsabklärung bei den Kantonen Tessin, Graubünden, Wallis, Waadt und Bern.
Mit der Begründung, dass einzelne Gemeinden im Maggiatal besonders stark durch die Unwetterfolgen belastet sind, beantragte der Kanton Tessin dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) im März 2025 eine zusätzliche Unterstützung des Bundes.
Sonderbotschaft für ausserordentliche Bundeshilfe
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 nach einer Aussprache dem UVEK den Auftrag erteilt, eine Sonderbotschaft für eine ausserordentliche Bundeshilfe zuhanden des Parlaments zu erarbeiten. Geplant ist, dass der Bundesrat die Vernehmlassung dazu im Herbst eröffnet. Vorgesehen ist, dass in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis die verbleibenden Kosten der stark betroffenen Gemeinden je zur Hälfte von Bund und Kantonen getragen werden. Das UVEK geht derzeit von Restkosten in der Höhe von rund 36 Millionen Franken aus, welche vom Bund übernommen würden. Die Mitfinanzierung durch die Kantone ist Voraussetzung für eine zusätzliche Subvention des Bundes.
Sind Kantone aufgrund unvorhergesehener Ereignisse aussergewöhnlich stark belastet, beispielsweise durch Wiederherstellungsmassnahmen nach Unwettern, kann der Bund die Kantone grundsätzlich mit ausserordentlichen Bundeshilfen unterstützen. Dabei handelt es sich um freiwillige Leistungen im Rahmen der eidgenössischen Solidarität. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Parlament entscheidet über die Gewährung einer solchen Hilfe.
Quelle: www.news.admin.ch
Bildquelle: © Envato
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