Bern, 21.05.2025 — Der Preisüberwacher verfügt, dass Booking.com B.V. (Booking.com) ihre Preise in der Schweiz senken muss. Seine Analyse hat ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch sind. Gemäss Verfügung muss Booking.com seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels um knapp einen Viertel senken. Diese Senkung hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft umgesetzt zu werden und wird für drei Jahre gelten. Der formelle Entscheid wurde nötig, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden werden konnte.
Das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) sieht vor, dass der Preisüberwacher missbräuchliche Preise, die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind, verhindern oder beseitigen soll. Dafür verwendet er ein mehrstufiges Verfahren, das auf Analysen zur Marktstellung, zur Wettbewerbssituation und zur Preisgestaltung aufbaut. Diese Abklärungen haben im Fall der Hotelbuchungsplattform Booking.com ergeben, dass sie dem PüG untersteht und dass die gegenüber Schweizer Hotels verwendeten Kommissionssätze missbräuchlich hoch sind. Der Preisüberwacher nahm mit Booking.com Kontakt auf mit dem Ziel, den Missbrauch mittels einer einvernehmlichen Regelung zu beseitigen. Trotz intensiver Verhandlungen gelang es nicht, eine solche Lösung zu finden.
Aus diesem Grund verpflichtet der Preisüberwacher Booking.com, nach dem Scheitern der Verhandlungen, mit einer Verfügung, die Kommissionssätze im Durchschnitt um knapp einen Viertel zu reduzieren. Die konkrete Umsetzung bleibt dem Unternehmen überlassen. Die Senkung hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft zu erfolgen und ist, wie gesetzlich vorgesehen, befristet – vorliegend auf drei Jahre.
Ziel der Massnahme ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Hotels in einem weltweit harten Konkurrenzkampf und gleichzeitig mittelbar die finanzielle Entlastung der Kundschaft.
Booking.com hat die Möglichkeit, gegen die Verfügung innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.
Quelle: news.admin.ch
Bildquelle: Symbolbild © Envato
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