Es konnte unmittelbar nach der Messung zu einer Kontrolle angehalten werden. Der Fahrer, ein 18-jähriger Schweizer, musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung eröffnet und eine notwendige Verteidigung angeordnet. Bei krassen Verkehrsregel-Verstössen nach Art. 90 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu höchstens vier Jahren zu rechnen. Das bedeutet zugleich, dass der Verdächtige sich im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen darf, sondern einen Rechtsanwalt beiziehen muss. Hinzu kommen die Folgen eines Führerausweisentzugs von mindestens zwei Jahren.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen
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