Ein Autofahrer fuhr mit heruntergelassenen Fenstern und offenem Schiebedach wiederholt am Lindli entlang, während er unverhältnismässig laute Musik abspielte. Der zweite Autofahrer fiel durch Knallgeräusche aus seiner Abgasanlage auf. Auch zwei Töfffahrer sorgten für unnötigen Lärm: Beide Töfffahrer beschleunigten ihre Fahrzeuge sinnlos stark und verursachten dadurch vermeidbaren Lärm. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens am Lindli an diesem Sonntagnachmittag besteht der Verdacht, dass die Personen gezielt Aufmerksamkeit erregen wollten. Sie werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.
Neue Vorschriften zum vermeidbaren Lärm
In diesem Zusammenhang macht die Schaffhauser Polizei ausdrücklich auf die Gesetzesänderung per 01. Januar 2025 aufmerksam, wonach vermeidbarer Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, verboten ist. Der Fahrmodus ist entsprechend zu wählen und die Fahrweise anzupassen.
Quelle: Kantonspolizei Schaffhausen
Bildquelle: © Kantonspolizei Schaffhausen
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