St.Gallen – Temporäres Drohnenflugverbot – Women’s Euro 2025

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat an den Spieltagen der Women’s Euro 2025 in St.Gallen den Erlass einer Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) rund um den Kybunpark verfügt. Diese Massnahme dient zur Gewährleistung der Sicherheit des Publikums. Verstösse gegen das Flugverbot werden zur Anzeige gebracht.

Drohnen stellen bei Veranstaltungen mit viel Publikum eine Gefahr dar. Um die Sicherheit aller an Spielen der Women’s Euro 2025 anwesenden Personen zu gewährleisten, hat die Regierung des Kantons St.Gallen eine Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrzeug rund um den Kybunpark verfügt. Die Verfügung wurde im Amtsblatt publiziert: Drohnenflugverbotszone anlässlich der Women’s Euro 2025 in St.Gallenneues Fenster

Das Flugverbot gilt an folgenden Spieltagen:

Freitag, 04. Juli 2025
Mittwoch, 09. Juli 2025
Sonntag, 13. Juli 2025

Das Flugverbot betrifft den Luftraum über dem Kybunpark mit einem Radius von 2 Kilometern (Koordinaten Kreismittelpunkt 2’740’903.96, 1’252’510.11 [CH1903+ / LV95]) und gilt jeweils von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Beim Flugverbot handelt es sich um ein absolutes Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 kg, gestützt auf Art. 34 Abs. 1 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941; abgekürzt VLK). Zu beachten gilt, dass sich der Kybunpark generell aufgrund der in unmittelbarer Nähe stationierten Rega-Basis in einer ständigen Flugverbotszone befindet und unbemannte Luftfahrzeuge ab 250 Gramm ganzjährig mit einem Flugverbot belegt sind. Details dazu sind der Drohnenkarte des Bundesamts für Zivilluftfahrt zu entnehmen: Drohnenkarte BAZLneues Fenster

Die im Einsatz stehenden Polizeikräfte werden Verstösse gegen das Verbot zur Anzeige bringen. Ausserdem können Drohnen gestoppt und sichergestellt werden. Ausgenommen vom Verbot sind Drohnen von im Einsatz stehenden Blaulichtorganisationen oder Personen, die im Besitz einer Ausnahmebewilligung sind. Ausnahmebewilligungen kann die Stadtpolizei St.Gallen erteilen.

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg

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