Wer im Strassenverkehr mutwillig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt oder durch die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder die Teilnahme an illegalen Rennen, gilt als Raser. Rasen, Driften, Rennen fahren sind Verbrechen und das hat Konsequenzen.
gne, übernommen mit freundlicher Genehmigung der Stadtpolizei Zürich.
Als Raser oder Raserin gilt, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv überschreitet oder sich an illegalen Strassenrennen mit motorisierten Fahrzeugen beteiligt. Auch waghalsiges Überholen oder das Driften auf öffentlichen Verkehrsflächen gilt als Raserdelikt. Genauso wie «Burnouts», also das absichtliche Durchdrehenlassen der Räder.
Mit einer solchen Fahrweise geht man das hohe Risiko ein, jemanden schwer zu verletzten oder gar zu töten. Dementsprechend werden solche Delikte mit harten Strafen geahndet. Raserinnen und Raser gelten als Verbrecher und müssen einschneidende Konsequenzen tragen.
Geschwindigkeit
Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser/-in. Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannte Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:
mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt
mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt
Driften
Ja, es sieht auf Rennstrecken und in Filmen toll aus, ist aber auf öffentlichen Strassen klar verboten. Beim Driften wird ein Fahrzeug bewusst in einen unstabilen Fahrzustand gebracht. Die Reifen verlieren die Haftung zur Strasse und das Fahrzeug schleudert über den Asphalt. Das gilt als unkontrollierter Zustand. Man stelle sich nur vor, dass das Auto auf die Gegenfahrbahn kommt, zum Beispiel in den Bereich eines Fussgänger- oder Radstreifens. Das ist waghalsig und sehr gefährlich. Kommt es zu einem Unfall, sind Schwerverletzte oder gar Tote sehr wahrscheinlich. Ungeachtet, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht – ein solches Fahrmanöver gilt als Raserdelikt.
Diese Strafen drohen
Minimum ein Jahr Freiheitsstrafe
Eintrag des Verbrechens im Strafregister
Mindestens zwei Jahre Führerausweisentzug
Führerausweis auf Probe wird annulliert
Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
Hohe Kosten für Busse, Verfahrenskosten und Fahrzeugsicherstellung
Unfall – diese weiteren Konsequenzen drohen
Regress (Rückforderung, die eine Versicherung stellen kann, wenn ein Unfall oder ein Schaden grobfahrlässig herbeigeführt wurde) der Versicherung bei Sach- und Personenschäden kann zu hoher Verschuldung führen
Zusätzliche Delikte gemäss Strafgesetzbuch wie beispielsweise Körperverletzung oder eventualvorsätzliche Tötung.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Titelbild: Kantonspolizei Zürich