Der Regierungsrat setzt das revidierte Waldgesetz zusammen mit der geänderten Waldverordnung auf den 1. April 2025 in Kraft. Mit der Gesetzesänderung kann die Schädlingsbekämpfung optimiert und Holz als Baustoff und Energieträger stärker gefördert werden. Für Veranstaltungen im Wald ist ab einer bestimmten Grösse neu eine Bewilligung einzuholen.
Der Wald wird von der Bevölkerung geschätzt und vielfältig genutzt. Er ist überdies ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, die bei zu intensiver Nutzung gestört werden. Deshalb werden in Zukunft Veranstaltungen im Wald besser geregelt. In der Verordnung werden die Kriterien festgehalten, ab wann eine Veranstaltung im Wald bewilligungspflichtig ist. Darunter fallen Anlässe mit mehr als 200 Personen, wiederkehrende Events oder solche mit einer Dauer von mehreren Tagen sowie Veranstaltungen, die auch zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattfinden oder bei denen Technik wie Licht- oder Verstärkeranlagen zum Einsatz kommt. Für regelmässige Anlässe mit der gleichen Beanspruchung des Waldes kann eine unbefristete Bewilligung gewährt werden, die im Bedarfsfall widerrufbar ist. Für die Erteilung von Bewilligungen ist das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren zuständig.
Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Bildquelle: Symbolbild © Envato
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