Wie andernorts haben sich auch in Nidwalden in den vergangenen Jahren mehrere Barbershops und Billigcoiffeure angesiedelt. Die Niedrigpreispolitik einzelner Geschäfte hat im Landrat die Frage aufgeworfen, ob die Mindestlöhne und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Gleichzeitig haben schweizweit Verdachtsmeldungen über vermutete Schwarzarbeit, Sozialbetrug und Geldwäscherei im Kleingewerbe tendenziell zugenommen.
Aufgrund des gestiegenen Risikos von illegalen Handlungen im Coiffeurgewerbe hat der Nidwaldner Regierungsrat im Vorjahr in seiner Antwort auf einen landrätlichen Vorstoss bekannt gegeben, die Kontrolltätigkeit in dieser Branche zu intensivieren. Für die Prüfung, ob in Betrieben ausländerrechtliche Bestimmungen eingehalten werden, Schwarzarbeit ausgeschlossen werden kann und eine korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden erfolgt, ist in der Region die sogenannte Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) der Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden zuständig.
Die TAK hat gemeinsam mit Kantonspolizei, Arbeitsinspektorat und Revisionsstelle der Ausgleichskasse in den vergangenen Monaten in Nidwalden in neun Barber- und Billigcoiffeur-Salons und in einem herkömmlichen Coiffeurgeschäft Kontrollen durchgeführt. Sämtliche Betriebe verhielten sich kooperativ und haben ihre Unterlagen eingereicht, wenngleich nicht alle auf Anhieb die Sozialversicherungs- und Steuerdaten vorweisen konnten und eine Fristverlängerung benötigten. Vor kurzem wurden in den Barbershops Nachkontrollen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass ein Geschäft seinen Betrieb aufgegeben hat und in zwei Shops Personalwechsel stattgefunden haben, die neuerliche Nachkontrollen generieren.
Ersten Erkenntnissen zufolge sind in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Quellensteuerrecht sowie Ausländer- und Integrationsrecht keine Verfehlungen aufgetreten. Hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Wirtschaftskriminalität laufen die Abklärungen der Paritätischen Kommission für das schweizerische Coiffeurgewerbe und der Kantonspolizei noch.
Mit Kontrollen soll einer Marktverzerrung entgegengewirkt werden
Trotz der noch laufenden Auswertung kann ein positives Zwischenfazit gezogen werden. Die Vermutung von weitverbreiteter Schwarzarbeit in der Coiffeurbranche hat sich in Nidwalden nicht bestätigt. Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger begrüsst die Weiterführung der Kontrollen und betont gleichzeitig die Ausweitung der Kontrolltätigkeit der TAK auf weitere Bereiche des sensiblen Gewerbes wie Imbissstände, Kosmetiksalons, Nagelstudios oder die Kleingastronomie. Dabei werden auch unangekündigte Besuche erfolgen. Die verstärkten Kontrollaktivitäten sollen dazu dienen, ein Gesamtbild der Branche und deren Entwicklung zu erhalten und allfällige Missstände aufzudecken, um Marktverzerrungen entgegenzuwirken.
Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Bildquelle: Symbolbild © Envato.com
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