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Per 2025 hat der Bundesrat die Gesetzgebung zur Jagd und zum Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel angepasst. Dies hat im Bereich Herdenschutz weitreichende Konsequenzen auf die Kantone. Zum einen verlagert der Bund viele Aufgaben im Herdenschutz und im Herdenschutzhundewesen an die Kantone und zum andern übernimmt der Bund im Herdenschutz nur noch 50 Prozent (statt 80 Prozent) der Kosten. Dies hat finanzielle und personelle Konsequenzen für die Kantone.

Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Zug und Aargau sind übereingekommen, dass es sinnvoll ist, die anspruchsvollen Aufgaben im Herdenschutz gemeinsam anzugehen. Dazu haben diese Kantone eine Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit, Organisation und Durchführung des Herdenschutzes abgeschlossen. Für die Jahre 2025 bis 2028 wird eine überkantonale Koordinationsstelle Herdenschutz geschaffen. Die Zusammenarbeit kann zu gegebener Zeit verlängert werden.

Der Kanton Uri hat Christoph Bamert, Schwyz, als interkantonalen Koordinator Herdenschutz in einem Teilzeitarbeitsverhältnis angestellt. Die Stelle wird beim Amt für Landwirtschaft des Kantons Uri angesiedelt. Der Kanton Uri übernimmt 20 Stellenprozente und die anderen Kantone beteiligen sich mit 60 Stellenprozenten daran. Der Stellenantritt erfolgt auf den 1. August 2025.

Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
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