In der Nacht auf Samstag kam es zu mehreren Vorfällen, bei welchen die beteiligten Fahrzeuglenker unter starkem Alkoholeinfluss standen.
Kurz nach Mitternacht missachtete ein Fahrzeuglenker in Lenzburg an der Aarauerstrasse das polizeiliche Haltezeichen einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau, welche eine Verkehrskontrolle durchführte. Die Patrouille nahm die Verfolgung des Fahrzeuges auf und konnte es auf der N1R, Fahrbahn Aarau, stoppen. Es wurde niemand verletzt und es entstand kein Sachschaden. Die Polizeipatrouille stellte bei der Kontrolle fest, dass der 33-jährige Lenker des Fahrzeuges stark alkoholisiert war. Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis zu Handen der Entzugsbehörde ab.
Um 01:10 Uhr wurde der Kantonalen Notrufzentrale von verschiedenen Personen gemeldet, dass in Magden (siehe auch Titelbild) ein Fahrzeug ohne linkes Vorderrad unterweg sei. Eine Patrouille der Polizei Unteres Fricktal konnte den völlig beschädigten Subaru im Stillstand an der Wintersingerstrasse betreffen. Der Fahrzeuglenker stand unter starkem Alkoholeinfluss. Der Schaden am Fahrzeug entstand bei einer Kollision mit einem stehenden VW Bus in Magden im Stiegler. Der Lenker kollidierte zudem mit einem Strassenschild. Verletzt wurde bei den Kollisionen niemand. Es entstand hoher Sachschaden. Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis zu Handen der Entzugsbehörde ab.
Fahren in alkoholisiertem Zustand geht mit einem erhöhten Unfallrisiko einher. Müdigkeit nimmt zu, die Reaktionszeit verlangsamt sich und die Risikobereitschaft steigt. Bei rund jedem achten schweren Verkehrsunfall mit Schwerverletzten oder Toten war in den letzten fünf Jahren Alkohol im Spiel und die Unfälle unter Alkoholeinfluss nehmen zu. Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt!
Die 5 wichtigsten Tipps gemäss bfu:
- Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
- Als Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
- Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass Fahrerin oder Fahrer nicht trinkt.
- An die Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereithalten.
- Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, vom Fahren abhalten.
Quelle: Kantonspolizei Aargau
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau

